Rechtsprechung
   VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49862
VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601 (https://dejure.org/2015,49862)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - M 17 K 13.1601 (https://dejure.org/2015,49862)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - M 17 K 13.1601 (https://dejure.org/2015,49862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,49862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 784
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 7 BV 09.2512

    Jugendmedienschutz bei medialer Darstellung von Schönheitsoperationen

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Die Streitfrage, inwieweit der KJM ein eigener Beurteilungsspielraum zustehe, habe der BayVGH in seinem Urteil vom 23. März 2011 (-7 BV 09.2512-, NJW 2011, 2678, 2682) entschieden.

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht entkräftet, so ist es dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 u. a. -NJW 2011, 2678/2682).

    Ist die Bewertung der KJM in diesem Sinn nicht in Frage gestellt, so ist dem Gericht verwehrt, seine eigene Bewertung an die Stelle der Bewertung der KJM zu setzen (vgl. mit ausführlicher Begründung BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 - NJW 2011, 2678/2682).

    Nach der vom BayVGH angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es im gerichtlichen Verfahren keines weiteren gerichtlich bestellten Sachverständigengutachtens, wenn das im Verwaltungsverfahren von der Verwaltung eingeholte sachverständige Gutachten keine Mängel aufweist und die Tragfähigkeit der sachverständigen Aussagen von den Beteiligten auch sonst nicht erschüttert wurde (BayVGH, U. v. 23.3.2011 a. a. O. S. 2682 m. w. N.).

    Nach § 17 Abs. 1 Satz 5 und 6 JMStV sind die Beschlüsse der KJM gegenüber den anderen Organen der zuständigen Landesmedienanstalt bindend und deren Entscheidungen zugrunde zu legen (BayVGH, U. v. 23.3.2011 - 7 BV 09.2512 - NJW 2011, 2678/2679).

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 7 B 12.2358

    Die Pflicht der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Begründung ihrer

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Nach der Rechtsprechung des BayVGH (MMR 2014, 348) liege auch in einer unveränderten Übernahme des vorgeschlagenen Entscheidungstenors keine der Begründungspflicht genügende Bezugnahme auf die Begründung der Beschlussvorlage.

    Zur Auslegung dieser Vorschriften hat der BayVGH in seinem Urteil vom 19. September 2013 - 7 B 12.2358 - (DVBI 2014, 108 ff.) zusammengefasst ausgeführt:.

    Die Berufung war nach § 124 a Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, denn hinsichtlich des Umfangs der Begründungspflicht nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 JMStV, insbesondere der Zulässigkeit einer Kettenverweisung, weicht das Urteil von dem Urteil des BayVGH vom 19. September 2013-7 B 12.2358-ab.

  • VG Hannover, 08.07.2014 - 7 A 4679/12

    Fernsehsendung; Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen; Gewalt; Jugendschutz;

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Folgt - wie hier - aus der an die Mitglieder der KJM und nachrichtlich deren Stellvertreter gerichteten Einladung zur Sitzung, dass in der Anlage zu dieser Einladung der Mitschnitt der beanstandeten Sendung auf DVD beigefügt ist, besteht für das Gericht kein Anlass aufzuklären, ob alle bei der Beschlussfassung mitwirkenden Mitglieder der KJM sowie deren zur Sitzung herangezogene Stellvertreter den Sendemitschnitt tatsächlich in Augenschein genommen haben (VG Hannover, U. v. 8.7.2014 - 7 A 4679/12 - juris Rn. 51).

    Anders als im vorliegenden Fall lag im vom VG Berlin entschiedenen Fall kein Hinweis auf eine Übersendung des Sendemitschnitts an die KJM-Mitglieder vor (so auch VG Hannover, U. v. 8.7.2014 - 7 A 4679/12 - juris Rn. 51).

    Denn dieser übernimmt entsprechend des Beschlusses des KJM-Plenums vom 6. Februar 2013 die Beschlussvorlage einschließlich der bereits dort in Bezug genommenen Bewertung durch die vorgeschaltete Prüfgruppe (vgl. VG Hannover, U. v. 8.7.2014 - 7 A 4679/12 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Gutachten oder fachtechnische Stellungnahmen sind dann ungeeignet, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmitte oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (st. Rspr. des BVerwG, vgl. B. v. 3.2.2010 - 7 B 35/09 - juris Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter;

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Eine dem § 20 Abs. 3 JMStV entsprechende Regelung, durch die die Überprüfung der durch einen Jugendschutzbeauftragten geprüften und gebilligten Sendeentscheidung auf Überschreitungen des Beurteilungsspielraums begrenzt würde, ergibt sich weder aus § 7 JMStV noch aus einer anderen Regelung des Staatsvertrages (OVG BB, U.V.13.11.2014-OVG 11 B 10.12-juris Rn. 94).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    [...] Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV ist Teil der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung geforderten gesetzlichen Rundfunkordnung zum Schutz der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Rundfunkfreiheit, die anders als Grundrechte sonst ihrem Träger nicht nur zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung und Interessenverfolgung eingeräumt ist, sondern auch der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient (z. B. BVerfG, B. v. 6.10.1992 - 1 BvR 1586/89 und 1 BvR 487/92 - BVerfGE 87, 181/198; B. v. 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298/313 f. und U. v. 12.3.2008 -2 BvR 4/03 - BVerfGE 121, 30/50 ff.).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    [...] Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV ist Teil der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung geforderten gesetzlichen Rundfunkordnung zum Schutz der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Rundfunkfreiheit, die anders als Grundrechte sonst ihrem Träger nicht nur zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung und Interessenverfolgung eingeräumt ist, sondern auch der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient (z. B. BVerfG, B. v. 6.10.1992 - 1 BvR 1586/89 und 1 BvR 487/92 - BVerfGE 87, 181/198; B. v. 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298/313 f. und U. v. 12.3.2008 -2 BvR 4/03 - BVerfGE 121, 30/50 ff.).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    [...] Die Begründungspflicht des § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV ist Teil der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung geforderten gesetzlichen Rundfunkordnung zum Schutz der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Rundfunkfreiheit, die anders als Grundrechte sonst ihrem Träger nicht nur zum Zweck der Persönlichkeitsentfaltung und Interessenverfolgung eingeräumt ist, sondern auch der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung dient (z. B. BVerfG, B. v. 6.10.1992 - 1 BvR 1586/89 und 1 BvR 487/92 - BVerfGE 87, 181/198; B. v. 20.2.1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298/313 f. und U. v. 12.3.2008 -2 BvR 4/03 - BVerfGE 121, 30/50 ff.).
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG München v. 4.6.2009 M 17 K 05.5329, ZUM 2010, 615; VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff.).
  • VG München, 04.06.2009 - M 17 K 05.5329

    Der KJM kommt hinsichtlich der Frage, ob eine Sendung gegen § 5 Abs. 1 und Abs. 4

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 17 K 13.1601
    Die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 5 Abs. 1 JMStV setzt eine Bewertung des jeweiligen Angebots auf eine mögliche Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen und damit einen spezifischen Sachverstand voraus (VG München v. 4.6.2009 M 17 K 05.5329, ZUM 2010, 615; VG Berlin v. 28.1.2009, MMR 2009, 496 ff.).
  • VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 71.08

    Begründungspflicht der KJM

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 K 139.09

    Rechtswidrigkeit von KJM-Bewertungen aufgrund fehlender Plausibilität

  • VG Hannover, 27.01.2011 - 7 A 5630/08

    Rundfunkrechtliche Beanstandung der Kindertauglichkeit einer TV-Produktion

  • VG Berlin, 03.05.2012 - 27 A 19.07

    Anforderungen an eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14

    Einwände der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Ausstrahlung des

    Denn es ist nicht mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, d.h. ohne weiteres, anzunehmen, dass Mitglieder der KJM, die an einer Entscheidung der KJM mitgewirkt haben, das betreffende Angebot vor der Entscheidung tatsächlich in Augenschein genommen haben, wenn ihnen - wie hier unterstellt wird - vor der Entscheidung ein Mitschnitt des Angebots übersandt worden ist (a.M. VG München, Urteil vom 16. April 2015 - M 17 K 13.1601 -, juris Rn. 59 f., und VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 -, juris Rn. 51 ff., die die Frage der - vorherigen - Sichtung des Angebots durch die entscheidenden KJM-Mitglieder ohne Begründung als verfahrensrechtliche Frage ansehen).
  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

    Denn es ist nicht mangels gegenteiliger Anhaltspunkte, d.h. ohne weiteres, anzunehmen, dass Mitglieder der KJM, die an einer Entscheidung der KJM mitgewirkt haben, das betreffende Angebot vor der Entscheidung tatsächlich in Augenschein genommen haben, wenn ihnen - wie hier unterstellt wird - vor der Entscheidung ein Mitschnitt des Angebots übersandt worden ist (a.M. VG München, Urteil vom 16. April 2015 - M 17 K 13.1601 - juris Rn. 59 f., und VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 - juris Rn. 51 ff., die die Frage der - vorherigen - Sichtung des Angebots durch die entscheidenden KJM-Mitglieder ohne Begründung als verfahrensrechtliche Frage ansehen).
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 7 BV 15.2166

    Wiedereinsetzung wegen falscher Faxnummer

    (VG München, Entscheidung vom 16. April 2015, Az.: M 17 K 13.1601).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht